Rechtsprechung
BGH, 14.07.1989 - 3 StR 197/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,9897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rüge gegen die Ausführung einer Räumungsverfügung wegen des Werbens für eine terroristische Vereinigung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 13/87
Herstellen und Verbreiten einer Druckschrift
Auszug aus BGH, 14.07.1989 - 3 StR 197/89
Die Rüge einer Verletzung des § 261 StPO greift jedenfalls deswegen nicht durch, weil der Tatrichter die Gerichtskundigkeit der von der "RAF" mit der Zusammenlegungsforderung verfolgten Zwecke den Erkenntnissen aus "von ihm" selbst "durchgeführten Strafverfahren" entnommen und den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 24. August 1987 - StB 20/87 (MDR 1987, 1040) sowie das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 6. Februar 1981 - 5 OJs 41/80 - nur verlesen hat "zur Darlegung, inwieweit der Senat Gerichtskundigkeit angenommen hat". - BGH, 24.08.1987 - StB 20/87
Auszug aus BGH, 14.07.1989 - 3 StR 197/89
Die Rüge einer Verletzung des § 261 StPO greift jedenfalls deswegen nicht durch, weil der Tatrichter die Gerichtskundigkeit der von der "RAF" mit der Zusammenlegungsforderung verfolgten Zwecke den Erkenntnissen aus "von ihm" selbst "durchgeführten Strafverfahren" entnommen und den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 24. August 1987 - StB 20/87 (MDR 1987, 1040) sowie das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 6. Februar 1981 - 5 OJs 41/80 - nur verlesen hat "zur Darlegung, inwieweit der Senat Gerichtskundigkeit angenommen hat".
- VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066
Verwaltungsrechtsweg bei präventivpolizeilichen Maßnahmen bei Zulässigkeit der …
Dieses Urteil wurde hinsichtlich der Angeklagten Sxxx rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof am 14. Juli 1989 die von ihr eingelegte Revision als unbegründet verworfen hatte (Az. 3 StR 197/89).